Die Richtlinien des VDMA 24186-0 und 24 186-1
[Anm. 10]beinhalten Ausführungen zur Wartung.
In [Anm. 9] sind Tätigkeiten bzw. Leistungen festgelegt, die im Rahmen der Wartung von Baugruppen und Bauelementen in technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden durchgeführt werden müssen, um den Sollzustand zu bewahren. Hierbei ist zu beachten, dass weitergehende Maßnahmen, wie z.B. Bedienungs- und Wartungsanleitungen der jeweiligen Hersteller und/oder Errichter notwendig sind.
[Anm. 10] enthält Leistungsprogramme für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden. Sie gilt für u.a. für RLT-Anlagen. Sie legt Tätigkeiten bzw. Leistungen fest, die im Rahmen der Wartung zur Bewahrung des Sollzustandes durchgeführt werden müssen. Für eine ordnungsgemäße Wartung von Luftleitsystemen sind die Anforderungen an die Luftleitungsbauteile in [Anm. 7] geregelt, ohne jedoch den Begriff “Wartung” zu definieren
Sanierung laut.VDI6022gem. SWKI -VA104
Reduktion der CO2 Emission
Optimierung der Hygiene Faktor
Vermeidung vom höhen kosten der Neuer Anlage sowie Entsorgungskosten
Optimierung der Energie, weniger Verbrauch